Die anfängliche Form der von Alexander von
den Persern übernommenen Praxis Lebende und Tote an
Pfählen,
Baumstämmen und Palisaden aufzuhängen wurde "Pfahlen"
genannt. Der Pfahl, griechisch Stauros wurde zu einem der
grausamsten Folterinstrumente entwickelt. Das Pfahlen
stauroein ursprünglich
darin, die Hände und Füße eines
Verurteilten an einen Pfahl, an einen Baum oder an eine Wand zu
fesseln oder zu
nageln.
Lange bevor Jesus am Kreuz litt, hat man in
Indien, Assyrien, Skytien, Ägypten, Phönizien,
Karthago, in
Makedonien und in Rom lebendige und tote Menschen an Pfähle
gefesselt oder genagelt. Das Pfahlen war eine der verbreitetsten
Folterungen des Altertums. Alte Bibeltraditionen
kennen die Praxis Erschlagene und vorher Hingerichtete an
Pfählen
oder Bäumen aufzuhängen. Pfahen war ein Akt des
Triumphes und der Zurschaustellung und Abschreckung.
Das biblische Buch Josua berichtet aus der Zeit der
hebräischen Okupation Palästinas, Josua habe den
König
von "Ai" bis zum Abend an einen Baum hängen und dann unter Steinen begraben
lassen. Ebenso
erschlug er die
fünf Könige von Jerusalem, Hebron, Jarmut, Lachisch
und Eglon
tot und hing sie bis zum Abend an Bäumen auf. Danach warf man
sie
in eine Höhle, die mit Steinen versperrt wurde. Das
5. Buch Mose
(Deutoronium) regelt diese Paxis normativ und gebietet, den
Verurteilten zu töten und den Leichnam bis zum Abend an ein
Holz zu
hängen. Der Aufgehängte galt als verflucht. Seine
Leiche sollte nicht über Nacht am Holz bleiben, weil sie
das
Land verunreinigte. Die Philister hielten sich nicht an diesem
Brauch.
Das 1. Buch Samuel (31) berichtet, wie man die Leiche des
Königs
Saul behandelte. Man schlug zuerst den Kopf ab. Dann
nagelte man den
Körper an die Mauern der Stadt Betschan.
Wann man in Palästina damit begonnen hat,
lebende Menschen tödlich zu martern zu bringen, ist exakt nicht zu
ermitteln. In das Licht der Geschichte trat die
furchtbare
Sitte Volksfeinde, Kriegsgegner und Räuber an Händen
und
Füßen an Pfählen und
Palisadenwänden zu nageln im
alten Persien. 519 v. Chr. wurden unter dem persischen
Großkönig Darius in Babylon 3. 000 prominente
Rebellen ans
Holz genagelt. Er hat wohl seinen bestialischen Triumph über
seine
Gegenkönige sehr genossen. Um 510 lässt er am
Felsentor von
Behistun eine Inschrift einmeißeln. Hinter jedem Namen eines
Besiegten steht die stereotype Formel: "Die Großen, die mit
ihm
(einem aufsässigen Großkönig) waren, habe
ich an den
Pfahl gehängt!"
Auch das auf dem Gebiet des persischen
Palästina gelegene Israel machte Bekanntschaft mit dieser
Barbarei. In Esra 6.11 wird die folgende Drohung überliefert:
"Wenn irgend einer meinen Erlass übertritt, so soll ein Balken
aus
seinem Haus herausgerissen und er daran angeschlagen werden.
Das war
keine leere Drohung. Die grausame Anwendung des Befehls dürfte
auch Israeliten spätestens zwischen 519 - 510 an den
Pfahl gebracht
haben. Über die Folterung am Pfahl des Inaros, des
Satrapen von Libyen 454
v. Chr. durch Artaxerxes I berichtet Thukydides
lapidar: "Er wurde
verraten, verhaftet und an den Pfahl genagelt."
Der makedonisch-griechische Welteroberer Alexander
übernahm diese Folterpraxis von den
Persern. Sie hat den
Zerfall auch seines Reiches überlebt und wurde von den
nachfolgenden hellenistischen Staaten beibehalten. Von den Griechen
selbst ist die Anwendung des Pfahlens nicht
überliefert. Nur
Platon spricht in seinem Werk "Der Staat" lange vor jesus von
einem Gerechten, der seinen Weg durch diese Welt geht, leidet und
stirbt, unbekümmert um äußeren Schein und
unwandelbar
bis zum Tod. "Der Gerechte wird gegeißelt,
gefoltert, gebunden,
mit Feuer geblendet und, wenn er alle Leiden erduldet hat,
schließlich an den Pfahl geschlagen werden."
Wie in allen Nachfolgestaaten des Alexanderreiches
und deren Provinzen wurde das Pfahlen auch in Israel
praktiziert. Aus der Zeit des Antiochus Epiphanias (175/164)
wird
ein Text
überliefert, in dem Moses über Antiochus sagt: "Er
wird den
Bekenner der Beschneidung an den Pfahl hängen." Der
jüdische
Historiker Josephus berichtet ebenfalls über diese
Vorgänge
und schreibt: "Sie wurden gegeißelt und verstümmelt
und noch
lebend und atmend ans Kreuz geschlagen."
Die möglicherweise erste Pfahlung von
Palästinajuden durch eine jüdische
Justizbehörde hat
spätestens 162 v. Chr. unter dem
hellenistisch-jüdischen
Hohepriester Alkimos stattgefunden. An einem Tag ließ dieser
höchste Repräsentant der jüdischen
Tempel-Theokratie 60
Schriftgelehrte, alle oder einen Teil von ihnen an den
Pfahl annageln. Der
Kampf der Priesterpartei der Sadokiden, der Schriftgelehrten und
Pharisäer gegen den moralischen Niedergang unter den
späten
hasmonäischen Hohepriestern hat weitere Pfahlungrn von Juden
durch Juden zur Folge.
Im Jahr 88 v. Chr. veranstaltet der Hohepriester
Alexander Janai ein öffentliches Festbankett im Zentrum
Jerusalems, mit dem er seinen Sieg über die Pharisäer
feiert. Vor den Augen seiner Gäste und
Mätressen
lässt diese
Bestie im Priesterkleid gegen 800 gefangene Pharisäer an
Pfähle
nageln. Als das Blatt
sich wieder gewendet hatte, veranlasste der Pharisäer Simon
ben
Schetach 12 Jahre nach der Massenhinrichtung seiner
Parteigänger
die Aufhängung und Pfahlung von achtzig Hexen. Man
glaubt,
dass
es möglicherweise jene Mätressen des inzwischen
gestürzten Alexander Janai und andere Kurtisanen mit
heidnisch-hellenistischen Bräuchen gewesen waren, die den
Abscheu
der „heiligen“ Männer
hervorriefen.
Unterdessen drang die barbarische Todesfolter des Pfahlens auch
in den Westen der alten Welt vor. Von den
Karthagern
übernahmen sie die Römer.
Den senkrechten Pfahl nannten die Römer STIPES
(Bed.: Stamm,
Stock, Pfahl, Stange zum Aufspießen eines
Missetäteters,
In Verbund mit einem auf oder an dem
STIPES befestigten
Querbalken "PATIBULUM" nannte man das Foltergerüst kurz die
CRUX.
Das Hängenlassen des Körpers an den seitlich
gestreckten
Armen und den Nägeln durch die Unterarme oder die Hand- und
Fußwurzeln war die römische Steigerung der
Folterqualen.
Das Anschlagen
eines Delinquenten an die CRUX, lateinisch "IN CRUCE FIGERE" haben
die Römer als schändlichste und
überaus grausamste
Staatsstrafe für
Aufruhr,
Revolution, Räuberei und Desertation und für Sklaven
eingeführt. Von den drei grausamsten
Tötungsarten,
die sie kannten, lebendige Verbrennung (lat. CREMATIO),
Tötung durch wilde Tiere in der Arena (lat. DAMNATIO AD
BESTIAS)
galt die NAGELUNG AN DIE CRUX (Kreuzigung) als besonders furchtbar und
entehrend.
Cicero nennt sie die "grausamste und fürchterlichste
Todesstrafe".
Viele Gelehrte nehmen an, dass die normale CRUX die Gestalt eines T
(CRUX COMMISA) hatte. Sie war in
der Regel nicht sehr hoch. Vor allem in Judäa muss der Mangel
an
Nutzholz in Betracht gezogen werden. Für die Kreuze auf
Golgota ist ein Abstand
des Querbalkens vom Boden von 2,5 m anzunehmen. Die
Füße des
Verurteilten wären dann ungefähr 70 bis 90 cm
über dem
Boden an den Stamm genagelt worden.
Irinäus, der um 200 n. Chr. lebte und Kreuzigungen bestimmt
selbst noch erlebt hat, gibt für
die Kreuzigung Jesu ein Kreuz an, wie es sich im Christentum
als
Gegenstand der Verehrung fest etabliert hat: Die CRUX
IMMISSA. An
diesem Kreuz ist der Querbalken etwas unterhalb vom oberen Ende des
Pfahles eingelassen.
Die römische Praxis der Kreuzigung setzte sich im ganzen
Imperium rasch und gründlich
durch. Das römische Reich verhalf dieser
Unmenschlichkeit zu ihrem Siegeszug um die Welt. Die
erste gigantische Massenexekution am Kreuz fand 71 v. Chr.
entlang der
Straße von Rom nach Capua statt. 6000 als Spartakisten
verbündete aufständische Sklaven fanden den Foltertod
am
Marterholz.
Der römische Statthalter für Syrien
Quintilius Varus ließ 4 v. Chr. 2000
Widerstandskämpfer rund
um Jerusalem an Kreuze nageln. Und 30 n. Chr. wird
jesus von Nazareth,
"der Messiaskönig der Juden" aufgrund jüdischer
Denunziation
unter Pontius Pilatus ans Kreuz genagelt wurde. Von seinem Schrecken
vor der Verhaftung und von seiner Todesangst wissen wir aus den
Berichten. Es entsteht dort das Bild eines psychischen Zusammenbruchs,
der nicht in das
Bild seines sonst mutigen Auftretens einzuordnen ist.
16 Jahre später
verurteilt der Prokurator Tiberius Alexander die beiden messianischen
Bandenführer Jakob und Simon ben Juda zum Tod ans
Kreuz. Um 52
n. Chr. veranstaltet wiederum ein römischer
Statthalter, Quadratus, in Syrien eine
Massenkreuzigung aufständischer Juden in
Cäsaräa. Von
der Kreuzigungspraxis des Prokurators Felix in den darauf folgenden
Jahren berichtet der jüdische Historiker Josephus: "Die Menge
der
Partisanen, die auf seinem Befehl (des Felix) gekreuzigt wurden, war
unzählbar. " Der Prokurator Gessius Florus setzt
diese entmenschte
Praxis der römischen Militärpolizei fort. Er
lässt 66
n. Chr. sogar römische Ritter
jüdischer Herkunft geißeln
und ans Kreuz nageln.
Die Wut und die Abneigung der römischen
Administration und des Heeres gegen die Juden, die es nicht verstanden,
sich in das imperiale Reich einzuordnen, ging ins
Maßlose. Nach
dem jüdischen Historiker Josephus Flavius sollen nach Ausbruch
des
jüdischen Krieges 70 n. Chr. täglich 500
Gefangene in
Sichtweite der Verteidiger Jerusalems gefoltert und gekreuzigt worden
sein. Josphus berichtet: "Nachdem sie gegeißelt und
auf alle mögliche
Weise fast bis zu Tode gefoltert waren, wurden sie im Angesicht der
Stadtmauer gekreuzigt. In ihrer Wut und entmenschten
Verzweiflung nagelten die
Soldaten die Gefangenen zum Hohn in verschiedenen
Körperstellungen
an. Und so viele waren es, dass es bald an Raum für
die Kreuze
fehlte und an Kreuzen für die Leiber. "
Das
Maß des Schreckens, den die Kreuzigung verbreitet hat, wird
deutlich, wenn man weiss, dass der Fall der Feste Machairus im Jahr 71
n. Chr. eben dieser elementaren Folterangst zu danken ist. Bei
einem
Ausfall wird einer der kommandierenden Partisanenführer der
Bergfeste Machärus, Eleazar, von den Römern
aufgegriffen und
nackt ausgezogen. Sodann wurde ein großes Kreuz
aufgerichtet. Im
Anblick des Furcht einflößenden
Martergerüstes fleht der hartgesottene Kämpfer seine
Kameraden auf der Burgmauer mit verzweifelten Rufen an, ihn nicht dem
Kreuz auszuliefern, ihn von der "grausamsten aller Todesstrafen" zu
retten. Die Feste Machärus kapituliert
tatsächlich. Sie wird
eingenommen und Eleazar kommt frei.
Auch der Barkochba-Krieg um 150 n. Chr. endet mit
einer langen Reihe von Kreuzigungen. Die Kreuzigung eines Menschen war
seit je und überall ein Akt der Zurschaustellung,
Demütigung
und Abschreckung. Dementsprechend waren Kreuzigungen begleitet
von
öffentlichen Aufzügen, wobei der Bevölkerung
Gelegenheit
zu Schmähung und Misshandlung des Verurteilten gegeben
war. Die
Wege zur Hinrichtungsstätte wurden so gewählt, dass
diese
Zwecke erreicht wurden. Bei jesus war das
ebenso. Bevor man den
Verurteilten an das Kreuz nagelte, wurde er in der Regel erbarmungslos
gegeißelt. Das konnte vor, während oder
nach dem Gang zur
Richtstätte, also unmittelbar vor der Annagelung
geschehen.
Allein diese Geißelung war bereits eine so
furchtbare Folter, dass sie einem römischen
Staatsbürger
nicht unterzogen werden durfte. Als Werkzeug diente eine Kette
oder ein
Riemen aus Leder. Daran waren scharfe Knochensplitter oder
Metallkugeln
befestigt, die die Haut bis aufs Fleisch aufrissen. Das
Grabtuch
von Turin lässt die Spuren dieser Folter unzweifelhaft
erkennen. Das
jüdische Recht schrieb eine Begrenzung der Hiebe auf "40
weniger
einen" vor. Die Römer kannten überhaupt
keine Begrenzung. Der
Verurteilte war dem Sadismus des Geißlers
ausgeliefert. Mancher
Verurteilte starb schon während dieser mit gemeiner Rohheit
ausgeführten Tortur.
Den Querbalken des Kreuzes hatte der Verurteilte
selbst zur Richtstätte zu schleppen. Man
lastete ihm das Holz auf
die Schultern und band seine Hände mit Stricken daran fest.
Dies
lässt den Schluss zu, dass in der Regel mindestens die
vertikalen
Pfähle der Kreuze schon vorher an der Richtstätte
aufgestellt waren.
Für die Metropole Rom ist das verbürgt. Auf dem
Hügel
Esquilin soll es einen "Wald" solcher Kreuzpfähle gegeben
haben.
Doch kennt die Tradition auch Hinrichtungen, bei
welchen die Verurteilten das ganze Kreuz bestehend aus Stamm und
Querbalken getragen haben. Für die Kreuzigung jesuss
ist das
anzunehmen. Sofern man dem Verurteilten die Kleider oder eine
Schambedeckung bis zur Richtstätte belassen hatte, musste er
sich
dort angekommen vollständig entkleiden und nackt auf den Boden
legen oder er wurde zu Boden geworfen. Hatte er nur das
Querholz zur
Richtstätte geschleppt, wurden durch seine Handgelenke oder
Unterarme 12 bis 15 cm lange Nägeln in das Querholz getrieben.
Danach wurde der Balken mit dem Menschen daran hängend hoch
gehoben und oben auf dem Pfahl aufgelegt und dort
befestigt. Abschließend wurden die Füße an
den Stamm
genagelt.
Wenn der Verurteilte das ganze Kreuz getragen
hatte, gab es zwei Varianten, ihn ans Holz zu bringen. Bei
der ersten
rammte man das Kreuz in den Boden und sicherte es. Dann zwang man den
Verurteilten auf eine Fußstütze vor dem Kreuz zu
steigen und
zurrte seine ausgestreckten Arme und die Beine mit Seilen am Holz fest.
Danach wurden durch seine Glieder die Nägel getrieben und die
Seile wieder entfernt.
Die zweite Variante war wohl die schlimmste. Sie
könnte bei Jesus angewendet worden sein. Man legte das Kreuz
auf
den Boden. Der Verurteilte musste sich darauf legen. Dann
schlug man
Nägel durch die Unterarme oder Handwurzeln und durch die
Füße. Dabei konnte es Unterschiede geben, ob die
Füße mit einem Nagel oder mit zwei, auf einer
Fußstütze oder direkt an den Stamm genagelt
wurden.
Das Einsenken des Kreuzes in den Boden war
für den nun in seinen Wunden hängenden Verurteilten
eine
infernalische Tortur. In allen Varianten der Folter konnte der
Körper durch einen Pflock zwischen den Oberschenkeln
gestützt
werden, auf den der Verurteilte aufsitzen musste. Das war nicht eine
humane Maßnahme, sondern eine raffinierte Art, die Marter am
Kreuz zu verlängern.
Trotz der grausamen Tortur hingen die Gekreuzigten
oft tagelang hilflos in ihren Wunden am Foltergerüst. Die
ausgestreckten Arme bewirkten Atemnot und akute Herzbeschwerden.
Rasende Kopfschmerzen, zunehmender Durst stellten sich ein,
Fieberanfälle, Blutverlust und ständige
Kreislaufzusammenbrüche führten zu
Schockzuständen. Die
angenagelten Glieder drohten auszureißen. Wollte man den Tod beschleunigen, reichte man den
Hingerichteten Giftgetränke oder man schlug ihnen mit Keulen
die
Unterschenkel entzwei. Auf einem Friedhof nördlich von
Jerusalem
wurden 1968 vier in den Felsen geschlagene antike Grabanlagen entdeckt,
in denen zahlreiche Schiebestollen gemeißelt waren, die noch
Ossuarien, Gebeinkästen enthielten. Die Herstellung dieser
Ossarien wurde von den Gelehrten in die Zeit von 70 bis zum
2. Jahrhundert n.Chr. datiert.
Bei den Untersuchungen der in den Ossuarien
befindlichen Skelettresten ergab sich, dass dort 35 Menschen bestattet
worden waren. Von ihnen mussten fünf Menschen eines
unnatürlichen, also gewaltsamen Todes gestorben
sein. Der
spektakulärste Fund waren die Reste eines etwa 24 bis 35 Jahre
alten Mannes. Sie ließen zweifelsfrei darauf
schließen,
dass dieser Mann gekreuzigt worden war. Sein Name war in das Ossuar
geschlagen. Er hieß Jochanan
ben Ezechiel.
Die Hinweise auf die Kreuzigung lieferten vor
allem die Fersenbeine seines Skelettes. In ihnen
steckte noch immer der
Nagel, mit dem die seine beiden Füße an das Kreuz
geschlagen worden wurden. An dem stark oxydierten Nagel fand man kleine
Holzreste. Bei der Analyse ergab sich, dass das Kreuz aus
Olivenholz
bestanden hatte, die Scheibe oder Leiste unter dem Nagelkopf war aus
Pistazienholz. Der Nagel war knapp 12 cm lang und an seiner Spitze
umgeschlagen, so dass angenommen werden muss, dass er den Mann nicht
vollständig tragen konnte. Daraus
läßt sich ableiten, dass
bei dieser Kreuzigung ein Sitzbrett oder Sitzpflock zur Anwendung
kam.
Die Arme dieses Gekreuzigten hatte man im unteren
Drittel zwischen
Elle und Speiche an den Balken angenagelt.
Seine Beine waren
brutal zerschlagen worden, um ihn zu Tode zu bringen. Darauf
weisen die
Frakturen an Schien- und Wadenbeinen hin. Wie entmenscht die Henker
vorgegangen waren, zeigt eine weitere
Entdeckung. Die glatten Schnitte am Sprungbein lassen
erkennen, dass dem Mann bei der Kreuzabnahme die
Füße
einfach
abgehackt wurden, um die Arbeit des Henkers zu erleichtern.
Alexander Paffrath Trautner
Nürnberg
- Bad Kissingen
23.3.2017
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